Allgemeine Geschäftsbedingungen
ADVANCED-Tennis & The ACE Tennisacademy
1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisacademy (Advanced-Tennis, Inhaber: Benjamin Müller, Schulstraße 7, 65606 Aumenau) und (The ACE Tennisacademy, Inhaber: Laurence Matthews, In den Kirschgärten 13, 61476 Kronberg) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisacademy schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisacademy kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Die Tennisacademy ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Die Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Homepage (www.aa-tennisacademy.de). Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Training
Das Leistungsangebot von Advanced-Tennis & The ACE Tennisacademy umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training sowie Tennis-Camps. Für das Tennistraining auf der Anlage des TC Steinbach ist eine Mitgliedschaft verpflichtend, für Camps oder Lehrgänge sind die Trainingsteilnehmer hiervon befreit. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2-4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.
Die AA-Tennisacademy kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Ein Anrecht, Trainingsstunden mit einem bestimmten Trainer/in zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die AA-Tennisacademy nutzt verschiedene Tennisanlagen / Hallen, ein Anrecht auf einen bestimmten Trainingsort besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht und ein Ortswechsel ist kein Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung. Advanced-Tennis & The ACE Tennisacademy versucht auf die Wünsche seiner Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
3. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht der AA-Tennisacademy bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die AA-Tennisacademy kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
4. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/in wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
5. Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) behält sich die AA-Tennisacademy vor, Athletiktraining, Taktiktraining oder Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht der Kinder zu gewährleisten. Einzeltrainingstermine die zweimal durch eine Unbespielbarkeit der Plätze ausgefallen sind, werden einmal nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Saison nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der AA-Tennisacademy. In diesem Fall entfällt auch unserer Anspruch auf das auf die Stunde entfallene Trainingsentgelt. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die das Team der AA-Tennisacademy nicht zu vertreten hat, entfällt die Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen, Krankheit oder persönlichen Gründen in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der AA-Tennisacademy, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der AA-Tennisacademy abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des/der Trainers/in.
Sofern vereinbarte Trainingstermine von privaten Stunden des Trainingsteilnehmers nicht eingehalten werden können, muss der Kunde dem Trainer unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Findet der Kunde oder die AA-Tennisacademy für diese Stunde einen adäquaten Ersatz, entfällt auch für den Kunden das Trainingsentgelt.
6. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer von Advanced-Tennis & The ACE Tennisacademy übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die AA-Tennisacademy übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf die Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
8. Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils vor einer Trainings-einheit/Saison fällig. Eine Bezahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das, in der Trainingsbestätigung (Rechnung) angegebenem Konto, geleistet werden. Im Verzugsfall ist die Forderung mit 2% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
9. Datenschutz
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Daten dürfen von Advanced-Tennis & The ACE Tennisacademy genutzt werden, um z.B. Rechnungen zu schreiben und zu verschicken (auch per E-Mail). Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
AGB Stand 18.02.2023